Sollten Sie eine Reise absagen, gelten unsere Entschädigungspauschalen laut AGB. Damit Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder einem Notfall keine finanziellen Verluste tragen müssen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. So reisen Sie sorgenfrei und bestens abgesichert!
Sichern Sie sich ab
Sobald Sie eine Reise gebucht haben, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Sollten Sie eine Reise absagen, gelten folgende
Entschädigungspauschalen bei Busreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % vom Reisepreis
29 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 50 % vom Reisepreis
20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 70 % vom Reisepreis
13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % vom Reisepreis
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 % vom Reisepreis
bei Nichtantritt: 90 % vom Reisepreis
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen diese Kosten bei begründeten Absagen z.B. wegen Krankheit.
Unsere Entschädigungspauschalen bei Bus-Tagesreisen
Bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: pauschal 15,- €
6 bis 2 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % vom Reisepreis
bei Nichtantritt: 90 % vom Reisepreis
Bei allen Reisen, bei denen ein Kartenarrangement Bestandteil des Reisevertrages ist, ist der Wert der Eintrittskarte in jedem Falle zusätzlich zu den Stornokosten zu entrichten, wenn die Karte nicht an einen anderen Kunden weiterverkauft werden kann.
Über die Rücktrittsbedingungen bei Gruppenflugreisen und -kreuzfahrten werden Sie bei Reiseanmeldung informiert.
Sie können die Versicherung über der Online-Formular bei der HanseMerkur abschließen. Klicken Sie zu Abschluss der Versicherung auf den Link:
https://secure.hmrv.de/web/ba/initBa.jsp?baid=3139&adnr=1387695&fTypId=0&locale=de_DE
Bei Fragen zur Reiserücktrittsversicherung können Sie sich direkt an die HanseMerkur wenden Telefon 040 4119 - 1919.
Gedruckte Formulare sind von der HanseMerkur seit dem 01.06.2026 nicht mehr erhältlich. Sie können sich an ihren persönlichen Versicherungsberater wenden, um eine Reise-rücktrittsversicherung abzuschließen.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt. Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
ab. Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen
auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebend für den
Versicherungsschutz sind die Police und die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2024 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de